Wenn nach Produkthaftpflichtschäden Ansprüche gegen Ihr Unternehmen gestellt werden, ist es unerlässlich, dass Ihr Zulieferer bei einem Rückgriff durch Sie ausreichend versichert
ist, sodass Ihre berechtigten Regressansprüche befriedigt werden können und Ihre gemeinsame Geschäftsbeziehung gewahrt bleibt.
Wird Ihr Zulieferer zahlungs- oder lieferunfähig, bleiben Sie möglicherweise auf einem Schaden sitzen und verlieren einen wichtigen Partner.
Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung des Risikos sowie des Versicherungsschutzes Ihrer Lieferanten.