Die vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Haftung, die im Rahmen von Kauf- und Lieferverträgen oder Dienstleistungsverträgen (z. B. im Rahmen von AGBs, QSVs oder Rahmenlieferungsverträgen) mit Zulieferern oder Abnehmern getroffen wird, gefährdet den Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung.
In Schadenfällen, bei denen Sie als Verursacher in Betracht kommen, prüft der Versicherer Ihre gesetzliche Verantwortung sowie die zugrundeliegenden Vertragsbeziehungen sehr
genau und kann bei Abweichungen den Versicherungsschutz verweigern.
Wir analysieren Ihre deutschen vertraglichen Vereinbarungen auf Deckungsschädlichkeit und sind somit in der Lage, Ihren Versicherungsschutz nach Möglichkeit individuell anzupassen oder Ihnen entsprechende Hinweise auf nicht versicherte Bereiche zu geben.