Die Anlagewerte im Anlagenverzeichnis geben den Buchwert des Anlagevermögens wieder, Versicherungsschutz besteht aber im Regelfall auf Basis der Neuwerte. Folglich besteht eine Unsicherheit über die tatsächlichen Werte bei einem eventuell erforderlichen Wiederaufbau oder einer Wiederbeschaffung. Sind im Anlagenverzeichnis auch gebraucht übernommene Güter vorhanden, wächst die Unsicherheit
Sind die tatsächlichen Wiederherstellkosten beziehungsweise die Aufwendungen der Wiederbeschaffung nicht bekannt und die bisherigen Schätzungen zu niedrig, besteht das Risiko einer Unterversicherung oder die Gefahr, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht. Dies kann in einem Schadenfall zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Eine fundierte Prüfung der Anlagenwerte erfolgt auf Basis des Anlagenverzeichnisses mit Bauplänen durch einen Experten vor Ort. So erhalten Sie eine solide Grundlage für die Versicherungssumme und eine ausreichende Haftungsbegrenzung.