Sicherung der Liquidität im Erbfall

Gefährdung des Familienvermögens vermeiden

Bei Tod eines Unternehmers sind Firmenanteile bei richtiger Konstruktion und unter Berücksichtigung der Höchstsummen von der Erbschaftssteuer verschont. Diese Verschonung gilt
aber in der Regel nicht für das Privatvermögen. Das Privatvermögen unterliegt der Erbschaftssteuer. Diese Konstellation in Verbindung mit den auf den Tod folgenden finanziellen Belastungen für die Erben führt nicht selten zur Gefährdung des Familienvermögens.

Herkömmliche Lösungswege schaffen keine Abhilfe

Die herkömmlichen Lösungswege sind mit Nachteilen behaftet

Sicherung von Liquidität im Erbfall

SÜDVERS zeigt einen Lösungsweg auf, wie die jederzeitige Bereitstellung von Liquidität in der abgesicherten Höhe im Erbfall garantiert werden kann.