Bei Tod eines Unternehmers sind Firmenanteile bei richtiger Konstruktion und unter Berücksichtigung der Höchstsummen von der Erbschaftssteuer verschont. Diese Verschonung gilt
aber in der Regel nicht für das Privatvermögen. Das Privatvermögen unterliegt der Erbschaftssteuer. Diese Konstellation in Verbindung mit den auf den Tod folgenden finanziellen Belastungen für die Erben führt nicht selten zur Gefährdung des Familienvermögens.
Die herkömmlichen Lösungswege sind mit Nachteilen behaftet
SÜDVERS zeigt einen Lösungsweg auf, wie die jederzeitige Bereitstellung von Liquidität in der abgesicherten Höhe im Erbfall garantiert werden kann.
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