Straf-Rechtsschutz-Versicherung – Notwendig für Unternehmen, Management und Mitarbeiter

Risikosituation – Warum ist eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung wichtig?

Manchmal kann es im Berufsleben wie in einem Krimi zu gehen: Plötzlich gerät man in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Dies hört sich im ersten Moment sehr verwegen an, stellt aber jedenfalls für Manager ein reales Risiko dar. Um Kapitalverbrechen muss es nicht gehen, um ins Fadenkreuz der Strafermittler zu geraten. Der bloße Verdacht der Untreue, der Steuerhinterziehung, des Subventionsbetruges oder der Insolvenzverschleppung reicht völlig aus.

Strafrechtliche Verantwortung ist jedenfalls hierzulande eine persönliche Verantwortung. Denn Strafverfahren werden in Deutschland gegen die mutmaßlich verantwortlichen Funktionsträger und nicht gegen Unternehmen eingeleitet. Somit stehen ggf. die Mitglieder des Managements und nicht das Unternehmen vor Gericht, falls nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens Anklage erhoben werden sollte. Der verantwortliche Unternehmensleiter muss im schlimmsten Fall ins Gefängnis, selbst wenn er aus seiner Sicht nur zum Besten des Unternehmens gehandelt hat.

Lösung: Straf-Rechtsschutz-Versicherung von SÜDVERS

Wer sich in einem Strafverfahren gegen die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft wehren muss, braucht gute Strafverteidiger. Diese arbeiten jedoch in der Regel nur auf Basis von individuellen Honorarvereinbarungen auf Basis von Stundesätzen zwischen 250 € und 500 €. Auch deshalb können die Kosten gerade von lang andauernde Strafverfahren immens hoch sein. Um dieses erhebliche Kostenrisiko umfassend absichern zu können, deckt unsere Straf-Rechtsschutz-Police daher auch die Stundensätze einer Honorarvereinbarung ab.

Häufig hören wir von unseren Kunden die folgenden Einwände:
„In unserem Unternehmen läuft alles sauber. Mit Korruption haben wir nichts am Hut.“, „Ich habe einen guten Anwalt. Dieser sorgt dafür, dass das Strafverfahren eingestellt wird.“ Oder auch: „Unsere Rechtsabteilung im Unternehmen kümmert sich um alle juristischen Dinge.“ und „Wir haben schon eine Firmen-Rechtsschutzversicherung.“

Diese Aussagen haben beruhigende Wirkung und suggerieren gleichzeitig eine gewisse Beherrschbarkeit des Verfolgungsrisikos durch die Ermittlungsbehörden. Sie gehen aber leider an der Realität etwas vorbei, wie folgende Betrachtungen belegen:

  • Denn auch bei verantwortungsvoller Ausführung ihrer Aufgaben können Manager und Mitarbeiter Ziel von strafrechtlichen Ermittlungen werden. Viele werden Opfer einer anonymen Strafanzeige. Der Dschungel an Strafvorschriften wird immer dichter, vielfach auch in Nebengesetzen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts. Risiken können in den verschiedensten Unternehmensbereichen eintreten: Arbeitsunfälle in Betriebsstätten, das fehlerhafte Produkt, mögliche Verunreinigung der Umwelt, die fehlerhafte wirtschaftliche Unternehmensentscheidung.
  • Strafrechtliche Ermittlungsverfahren und gerichtliche Strafverfahren haben Auswirkungen nicht nur in persönlicher und geschäftlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht. In persönlicher Hinsicht können diese Verfahren zu erheblichen psychischen Belastungen bei den Betroffenen aufgrund langer Verfahrensdauer oder negativer Presse zur eigenen Person oder dem Unternehmen führen und gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen.
  • Aber auch das Unternehmen kann im Rahmen eines Strafverfahrens – und sei es letztlich auch noch so unbegründet – in den Fokus der Presse mit negativen Schlagzeilen geraten und so einen Imageschaden davontragen, der sich negativ auf das Geschäftsergebnis auswirkt. Die vielfältigen finanzielle Belastungen eines Strafverfahrens können schnell enorme Ausmaße annehmen.
  • Jeder Betroffene eines Strafverfahrens benötigt einen eigenen Rechtsanwalt. Da – wie oben beschrieben – erfahrene und spezialisierte Strafverteidiger nicht nach der gesetzlichen, sondern auf Honorarbasis arbeiten, fallen die Kosten der anwaltlichen Vertretung – anders als etwa in zivilrechtlichen Verfahren – bei jedem Beschuldigten gesondert an. Kosten für Gutachten und Sachverständige kommen noch hinzu.
  • Und nicht zuletzt: Hausjuristen kennen sich in der Regel gut mit Vertrags-, Verwaltungs- u. Arbeitsrecht aus. Einen spezialisierten und lang erfahrenen Strafverteidiger mit ausgezeichneten Kontakten zu den Ermittlungsbehörden, der auch die Gepflogenheit der zuständigen Gerichte kennt, können sie jedoch nicht ersetzen. Gerade dann, wenn das Ermittlungsverfahren nicht gegen Auflage eingestellt wird und das gerichtliche Strafverfahren eröffnet wird, kann nur ein versierter Strafverteidiger Bewährungs- bzw. Geldstrafen anstelle von langen Haftstrafen aushandeln oder eventuell auch in diesem Stadium doch noch eine Verfahrenseinstellung erreichen.

Wesentliche Leistungen der Straf-Rechtsschutz-Bedingungen von SÜDVERS – ST-SV

Der Rechtsschutzversicherer finanziert die außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung der Versicherten. Der Versicherer trägt hierzu sämtliche Verfahrens-, Beratungs- und Nebenkosten wie beispielhaft:

  • Anwaltshonorare, auch für Mehrfachbeauftragungen und freie Honorarvereinbarungen
  • Anwaltskosten für Beschuldigten und Zeugen
  • Kosten und Honorare für Koordinationsanwälte, Steuerberater, Sachverständigen
  • Kosten für Verwaltungsgutachten, Sachverständigen- und Rechtsgutachten
  • Kosten der gerichtlichen Verfahren
  • Reisekosten, Übersetzungskosten, Zeugenbeistand etc.

Daneben werden eine Reihe ergänzender Schutzelemente (teils mit Sublimiten) geboten:

  • vorbeugende Rechtsberatung bei drohenden Ermittlungsverfahren
  • Rufschädigungskosten
  • Darlehen für Kaution
  • Finanzierung von Geldbußen
  • forensische Dienstleistungen
  • Rechtsschutz bei drohender Insolvenz
  • Compliance Schulung, Krisencoaching/psychologische Beratung.

Die wesentliche Vorteile der ST-SV sind u.a.:
SÜDVERS hat zum Schutz der Manager und Mitarbeiter unserer Kunden eine spezielle Straf-Rechtsschutz-Police entwickelt, die selbst beim Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat die Verteidigungskosten absichert, damit nicht der Versicherungsschutz nicht von der Art der Straftat oder der Schuldform abhängt. Der Versicherungsschutz bleibt dabei auch bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung ohne daraufhin sonst übliche Rückzahlungsverpflichtung bestehen, sofern das Verfahren mit einem Strafbefehl beendet wird oder die Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes erfolgt, sofern gegen die versicherte Person lediglich eine Geldstrafe verhängt wird. Es besteht sogar die Möglichkeit des sublimitierten Versicherungsschutzes für Preis- und Ausschreibungsabsprachen nach Risikoprüfung durch den Versicherer – für sämtliche anderen Delikte wird ausnahmslos Versicherungsschutz im Umfang der vollen Versicherungssumme gewährt. Die Deckungssumme steht dabei grundsätzlich für jeden Versicherungsfall separat vollumfänglich zur Verfügung (mehrfache Deckungssumme pro Versicherungsjahr).

Jedes Unternehmen benötigt somit eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung!

Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihren SÜDVERS-Kundenbetreuer im Außen- oder Innendienst wegen eines entsprechenden Angebotes an!