Beschluss der EU-Kommission: Bund kann ab sofort auch Kurzfristgeschäfte in der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit Exportgarantien absichern

Gerade in Deutschland spielt der Export eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb unterstützt der Bund mit seiner Auslandsgeschäftsabsicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken die exportierenden deutschen Unternehmen.

In der aktuellen Corona-Krise hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Schutzschirms für die Wirtschaft für eine EU-weite Ausnahmeregelung der Exportkreditgarantien eingesetzt. Diese besagt, dass ab sofort auch Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen innerhalb der Europäischen Union sowie in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden können. „Kurzfristige Zahlungsbedingungen“ bedeutet dabei bis zu 24 Monaten.

Am 27. März verabschiedete die EU-Kommission dann einen entsprechenden Entschluss. Danach sind ab sofort staatliche Exportgarantien auch für Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) in alle EU-Ländern sowie Australien, Neuseeland, den USA, Großbritannien, Kanada, Japan, Island, Norwegen und der Schweiz möglich. Die Neuerung gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Die Bundesregierung hat die Vorgaben der EU-Kommission umgehend in Kraft gesetzt.

Mit der neuen Regelung hilft die Politik vor allem dem exportierenden deutschen Mittelstand, der von den ökonomischen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen ist.

Die Ausnahmeregelung dürfte nach Experteneinschätzung vor allem bei Sammeldeckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) sowie der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) zu einer höheren Nachfrage führen. Über die APG und die APG-light können sich Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, gegen Forderungsausfälle absichern.

Trotz ihres bislang begrenzten Länderspektrums auf die sogenannten „nicht-marktfähigen“ Länder sind diese Hermes-Kurzfristdeckungen die wichtigste Absicherungsform der Exportkreditgarantien des Bundes. Mit der Ausweitung auf EU- und OECD-Länder wird sich die Nachfrage insgesamt weiter erhöhen.

Die Deckungspraxis in den einzelnen Ländern in Bezug auf die Voraussetzungen und gegebenenfalls benötigten Sicherheiten kann variieren. Deshalb empfiehlt es sich, genaue Informationen zum jeweiligen Exportland einzuholen – oder eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen.