Hinweisgeberschutz

Die SÜDVERS Whistleblowing Hotline – online, vertraulich und verlässlich

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz als nationale Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten und verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (Whistleblowern).

In Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen unterhält der SÜDVERS Familienkonzern ab sofort eine „Whistleblowing Hotline“, die unter Einbindung der externen Rechtsanwaltskanzlei Schulte mit Sitz in Frankfurt am Main betrieben wird. So stellt der Familienkonzern Vertraulichkeit, Anonymität und unparteiisches Handeln sicher.

Die Whistleblowing Hotline soll insbesondere für die Meldung von illegalem oder unethischem Handeln genutzt werden. Hierzu zählen etwa Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, bspw. zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder zum Schutz personenbezogener Daten. Außerdem besteht die Möglichkeit auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken hinzuweisen.

Hinweisgebenden stehen verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung, über die sich Informationen über Missstände im Familienkonzern übermitteln lassen:

Die interne Meldestelle nimmt jede Meldung entgegen, bestätigt den Eingang, wertet diese aus, erörtert den Sachverhalt mit dem Hinweisgeber und entscheidet in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte. Das erfolgt in Abstimmung zwischen den Rechtsanwälten der Kanzlei Schulte und SÜDVERS Beschäftigten aus dem Bereich Legal & Compliance. Der Inhalt jeder Meldung und jede meldende Person im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterliegt dem Schutz dieses Gesetzes. Meldungen werden streng vertraulich behandelt; die Anonymität eines Hinweisgebenden wird auf Wunsch auch gegenüber den Mitarbeitenden von SÜDVERS in der internen Meldestelle gewahrt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den „Informationen über internes Meldeverfahren nach § 7 Abs. 3 S. 2 HinSchG“ und der „Hinweisgeberrichtlinie“.

Stand 06/2024