Betriebliche Berufs- Unfähigkeitsversicherung

Private Vorsorge ist unerlässlich

Seit 2001 gibt es keine gesetzliche Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr, daher ist eine private Vorsorge unerlässlich. Um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Hierzu müssen Gesundheitsfragen (bis zu zehn Jahre rückwirkend) beantwortet werden. Dies hat zur Folge, dass Vorerkrankungen oder chronische Leiden mit Beitragszuschlägen versehen oder per Ausschlussklausel nicht versichert werden. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen muss sogar mit einer Ablehnung des Versicherungsschutzes gerechnet werden.

Freier Zugang für alle Mitarbeiter durch Prämienfinanzierung

Nicht jeder Mitarbeiter kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – nur ein Teil der Belegschaft profitiert von diesem Absicherungsgedanken. Ein freier Zugang für alle Mitarbeiter ist gegeben, wenn das Unternehmen dafür die Prämien finanziert. Hierbei verzichtet der Versicherer auf die Gesundheitsprüfung für das Kollektiv. Für die Unternehmen ist dies ein weiterer Baustein im Katalog der Mitarbeiterbindungsmittel und sie übernehmen soziale Verantwortung. Durch die nicht existierenden detaillierten Gesundheitsfragen sind die Hintertürchen der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Beginn an geschlossen – im Leistungsfall wird umgehend die Leistung erbracht.

Unser arbeitgeberfinanziertes Grundversorgungsmodell

SÜDVERS arbeitet erfolgreich mit diversen Modellen. Sehr beliebt ist das arbeitgeberfinanzierte Grundversorgungsmodell. Hier stellt das Unternehmen obligatorisch für jeden Mitarbeiter eine Grundversorgung von Beispielsweise 1.000 Euro monatlicher BU-Rente bereit oder sagt jedem Mitarbeiter eine einheitliche Prämie zu. Ergänzend kann der Mitarbeiter diesen Schutz mit der Aufbauversorgung per Entgeltumwandlung verdoppeln.