Im Regelfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Schaden durch eine versicherte Ursache entstanden ist. Ohne einen entsprechenden Nachweis wird der Versicherer den Schaden nicht regulieren. Die Ursache des Schadens muss immer aufgeklärt werden – selbst wenn grundsätzlich kein Zweifel an einem versicherten Ereignis besteht.
Im Regelfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Schaden durch eine versicherte Ursache entstanden ist. Ohne einen entsprechenden Nachweis wird der Versicherer den Schaden nicht regulieren. Die Ursache des Schadens muss immer aufgeklärt werden – selbst wenn grundsätzlich kein Zweifel an einem versicherten Ereignis besteht.
Seit vielen Jahren arbeiten wir mit Spezialisten zur Ursachenermittlung zusammen. Mit ihrer Expertise und Erfahrung dokumentieren sie nachweisbar Ihre grundsätzlichen Ansprüche gegen den Versicherer. Darüber hinaus erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie Ihre internen Verfahren überprüfen, verändern oder verfeinern können, um gleichartige Schäden zu vermeiden.