Nicht zu unterschätzen: Die Vertrauensschadenversicherung als wichtige Ergänzung zur Cyberpolice

In einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Geschäftswelt wächst nicht nur die Effizienz, sondern auch das Risiko von Wirtschaftskriminalität. Während viele Unternehmen das Thema Cyberschutz bereits auf der Agenda haben, entstehen zahlreiche Schäden weiterhin durch Menschen. Also eigene Mitarbeitende, externe Dienstleister oder Dritte, die gezielt manipulieren (das sog. „Social Engineering“). Genau hier setzt die Vertrauensschadenversicherung (VSV) an.

Was leistet die Vertrauensschadenversicherung?

Die VSV schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch vorsätzlich unerlaubte und zielgerichtete Handlungen entstehen. Dazu gehören:

  • Schäden durch eigene Mitarbeitende:
    – Geld- oder Sachdiebstahl
    – Unterschlagung & Veruntreuung
    – Sabotage und Sachbeschädigung
    – Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Schäden durch externe Dritte:
    – Falscher Chef (Fake President/CEO Fraud)
    – Zahlungsumleitung (Payment Diversion)
    – Bestellerbetrug (Fake Buyer Fraud)
  • Folgekosten:
    – Bestimmte Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
    – Vertragsstrafen ausgelöst durch einen Versicherungsfall
    – Kosten für die Minderung von Reputationsschäden
    – Kosten für die Fortführung des Geschäftsbetriebs

Gerade in Zeiten hybrider Arbeitsmodelle sind diese Risiken deutlich gestiegen. Künstliche Intelligenz und Deepfake-Technologien erweitern und vereinfachen Tätern die Angriffsmöglichkeiten.      

Wichtig für Unternehmen: Deckungslücken schließen

Die Vertrauensschadenversicherung gilt als sinnvolle Ergänzung zur Cyber- und D&O-Versicherung. Doch wo genau liegt die Abgrenzung? Ein Überblick:

  • Die Cyberversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch IT-Sicherheitsvorfälle ab. Dazu gehören Hackerangriffe, Datenlecks oder Betriebsunterbrechungen infolge von Schadsoftware.
    Aber: Wenn der Schaden nicht durch einen technischen Angriff, sondern durch gezielte Täuschung von Personen entsteht (z. B. manipulierte Zahlungsanweisung durch eine vermeintliche Geschäftsleitung), greifen viele Cyberpolicen nur eingeschränkt oder gar nicht.
  • Die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) schützt Organmitglieder und Führungskräfte vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen.
    Aber: Sie ersetzt keinen direkten Vermögensschaden im Unternehmen, der durch kriminelle Handlungen entsteht.

 

VSV schützt das Unternehmensvermögen bei kriminellen Handlungen
von Mitarbeitenden und Dritten
Cyber schützt die
IT-Infrastruktur
D&O schützt die Geschäftsführung

 

„Unternehmen, die ihre Absicherung zukunftssicher aufstellen möchten, sollten Cyber-, D&O- und Vertrauensschadenversicherung nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel betrachten. Die VSV schließt dabei eine zentrale Lücke: Sie schützt vor den finanziellen Folgen menschlicher Manipulation. Die Grenzen sind oft fließend. Wir empfehlen unseren Kunden, ihr aktuelles Deckungskonzept regelmäßig zu prüfen. Gerade bei steigender Cyberkriminalität ist die Ergänzung um eine VSV oft ein entscheidender Baustein für einen vollständigen Schutz.“

Christoph Buchmann, LL.B., CITF®, CTFC®
Prokurist & Mitglied der Geschäftsleitung
SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH

 

Dieser Beitrag ist Teil unseres Sondernewsletters Managementperspektive: Cyberrisiken im Fokus. Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert – jetzt Newsletter abonnieren.