Rentenanpassung zum 01. Juli 2023
Aufgrund der jährlichen Rentenanpassung erhöhen sich zum 01.07.2023 die Renten für Bezieher einer gesetzlichen Rentenleistung.
Zurückzuführen ist dies auf die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts: dieser beträgt ab dem 01.07.2023 für West- und Ostdeutschland einheitlich 37,60 EUR (zuvor Westdeutschland: 36,02 EUR und Ostdeutschland: 35,52 EUR) und ist somit ein Jahr vor der geplanten Angleichung der aktuellen Rentenwerte identisch.
Im Zusammenhang mit der Anpassung des aktuellen Rentenwerts erhöht sich auch der Freibetrag für den Hinzuverdienst eines gesetzlichen Witwen- bzw. Witwerrentenbeziehers. Dieser ergibt sich aus dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwertes und liegt ab 01.07.2023 bei 992,64 EUR.
Voraussichtliche Erhöhung des PSV-Beitrags
Während sich 2022 die Anzahl der PSV-relevanten Arbeitgeber-Insolvenzen auf einem historischen Tiefstand befand, liegen die 2023 an den PSV gemeldeten Insolvenzen nach ersten Informationen ca. 50% über den Werten des Vorjahrs. Zurückzuführen ist dies unter Anderem sicherlich auch auf die erhöhten Energiepreise und den Arbeitskräftemangel.
Der PSV-Beitrag wird für 2023 daher voraussichtlich (und vorbehaltlich weiterer Einflussfaktoren) auf 2‰ erhöht, liegt hiermit jedoch immer noch im Durchschnitt aller Beitragssätze der letzten 10 Jahre.
Eine Mitgliedschaft im PSVaG ist Pflicht für alle Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse sowie Pensionsfonds und ggf. Pensionskasse (bei Sicherungspflicht) anbieten.