Die neue schwarz-rote Koalition aus Union und SPD hat ihre Pläne für die betriebliche Altersversorgung (bAV) konkretisiert. Der im April 2025 verabschiedete Koalitionsvertrag setzt wichtige Akzente für die Weiterentwicklung der zweiten Säule der Altersvorsorge.
Kernziele der neuen Regierung
Die Koalition verfolgt drei zentrale Ziele bei der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Erstens soll die Verbreitung der bAV besonders in kleinen und mittleren Unternehmen vorangetrieben werden. Zweitens plant die Regierung eine verbesserte Förderung für Geringverdiener. Drittens steht die Digitalisierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersvorsorge im Fokus.
Konkrete Reformmaßnahmen
- Geringverdienerförderung: Die bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Verbesserungen werden weiter ausgebaut. Die Fördergrenze nach § 100 EStG wurde auf bis zu drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben, was einem monatlichen Einkommen von derzeit 2.718 Euro entspricht. Wichtig: Diese Grenze wächst künftig automatisch mit, sodass Arbeitnehmer nicht mehr aus der Förderung herausfallen.
- Portabilität: Die Mitnahme von bAV-Verträgen beim Arbeitgeberwechsel soll erheblich vereinfacht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmermobilität und macht die betriebliche Altersversorgung attraktiver.
- Digitalisierung und Transparenz: Die Koalition plant eine umfassende Modernisierung der bAV-Verwaltung. Digitale Prozesse sollen die Komplexität reduzieren und für mehr Transparenz bei Arbeitnehmern sorgen.
Das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ein zentrales Vorhaben ist die Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes, welches die vorherige Ampel-Regierung nicht mehr einbringen konnte. Dieses Gesetz soll die bereits bestehenden Reformansätze des Betriebsrentenstärkungsgesetzes von 2018 weiterentwickeln und neue Impulse setzen. Das ändert sich mit dem BRSG II:
- Einfachere Umsetzung für Unternehmen
Tarifliche Regelungen können jetzt leichter auch in einzelnen Arbeitsverträgen genutzt werden. Das macht die Einführung einer bAV für Arbeitgeber unkomplizierter. - Automatische Entgeltumwandlung möglich
Unternehmen können künftig eine automatische Entgeltumwandlung einführen. Mitarbeitende werden automatisch einbezogen, können aber widersprechen (Opting-out). Das erhöht die Teilnahmequote deutlich. - Bessere Förderung für Geringverdiener
– Höhere Förderbeträge vom Staat
– Erweiterte Einkommensgrenzen für die Niedrigverdienstförderung
– Mehr Menschen profitieren von staatlicher Unterstützung - Flexiblere Kapitalanlage
Pensionskassen erhalten mehr Spielraum bei ihren Investitionen. Das kann zu besseren Renditen für Mitarbeitende führen
Auswirkungen auf Beitragsbemessungsgrenzen
Bereits 2025 ist die Beitragsbemessungsgrenze deutlich gestiegen: bundeseinheitlich liegt diese nun bei 8.050 Euro monatlich (2024: 7.550 Euro/Monat sowie Ost 2024: 7.450 Euro/Monat). Diese Anpassung erweitert den Spielraum für steuerlich geförderte Altersvorsorgebeiträge erheblich.
Herausforderungen für Pensionskassen
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Pensionskassen mehr in renditestarke Anlagen investieren können. Dafür sind Weiterentwicklungen der Bedeckungsanforderungen und des BaFin-Stresstests erforderlich.
Fazit für die Praxis
Die geplanten Reformen bieten Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Unternehmen sollten ihre bAV-Strategien überprüfen und die neuen Förderungsmöglichkeiten nutzen. Besonders für kleinere Betriebe ergeben sich durch die vereinfachten Prozesse neue Möglichkeiten, ihren Mitarbeitenden eine attraktive betriebliche Altersversorgung anzubieten.
Die Umsetzung der Reformpläne wird voraussichtlich schrittweise erfolgen. Arbeitgeber sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und uns rechtzeitig als ihren Beratungspartner einbeziehen, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.