Update: GDV veröffentlicht pauschalen PFAS-Ausschluss

SÜDVERS setzt weiterhin auf einen risikobasierten Ansatz

Die Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von PFAS-Stoffen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) beschäftigen nicht nur Industrie und Politik, sondern auch die Versicherungswirtschaft bereits seit mehreren Jahren. In unserem Artikel „PFAS – Eine Herausforderung für die Haftpflichtversicherung“ haben wir die wesentlichen Hintergründe in Bezug auf die industrielle Haftpflichtversicherung aufgearbeitet.

Update zum aktuellen Marktgeschehen

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass die Haftpflichtversicherer sich zunehmend mit PFAS und den damit verbundenen Risiken innerhalb ihrer Bestände auseinandersetzen. Dabei verfolgen zwischenzeitlich zahlreiche Versicherer im Underwriting für mittelständische und industrielle Unternehmen einen risikobasierten Ansatz, der im ersten Schritt zunächst die reine Abfrage möglicherweise vorhandener PFAS-Risiken umfasst. Sofern im Einzelfall tatsächlich ein Risiko identifiziert wurde, wird im zweiten Schritt im Dialog zwischen Versicherer, Makler und Kunde geprüft, welche versicherungstechnische Lösung für das Unternehmen gefunden und vereinbart werden kann. Nach wie vor uneinheitlich sind die seitens der Versicherer verwendeten Ausschlussformulierungen für PFAS-Risiken.

GDV veröffentlicht pauschalen PFAS-Ausschluss

Jetzt hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) Position bezogen und dabei für seine Mitglieder eine unverbindliche Empfehlung zum künftigen Umgang mit PFAS-Risiken veröffentlicht. Er spricht sich für einen pauschalen Ausschluss aller Pflichten und Ansprüche, die unmittelbar oder mittelbar auf PFAS zurückzuführen sind, aus (Totalausschluss). Darüber hinaus empfiehlt der GDV eine neue Herangehensweise im Underwriting: Der weitgehende PFAS-Ausschluss soll zunächst branchen- und risikounabhängig jeder Betriebs- und Produkthaftpflichtpolice sowie den Umweltrisikoversicherungen zugrunde gelegt werden. Erst im Anschluss daran soll im Rahmen der individuellen Vertragsverhandlungen geprüft werden, unter welchen Bedingungen ein Wiedereinschluss des PFAS-Risikos möglich ist. Konkrete Vorgaben für mögliche Wiedereinschlüsse liefert der GDV jedoch nicht.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Versicherer im Laufe der kommenden Wochen und Monate hierzu positionieren. Aus unserer Sicht ist positiv hervorzuheben, dass einige Versicherer trotz der GDV-Empfehlung weiterhin einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dies befürworten wir und plädieren weiterhin für eine risikoorientierte und individuelle Betrachtung, um so möglichst interessengerechte Lösungen zu finden.

Wir beobachten die weiteren Entwicklungen am Haftpflichtmarkt genau und stehen unseren Kunden mit fachlicher Expertise und proaktiver Beratung jederzeit gerne zur Seite.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen ebenfalls unseren Fachbeitrag „PFAS: DIE ZEIT DRÄNGT – DIE UHR TICKT. Verbot von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln“. Dieser von Dr. Michael Buser (Leiter Risk Engineering, SÜDVERS) verfasste Beitrag hat in der Fachwelt international großes Interesse hervorgerufen und wurde u. a. auf der Expertenplattform der CFPA Europe (Confederation of Fire Protection Associations Europe) und im S+S-Report (Schadenverhütung und Sicherheitstechnik) veröffentlicht.