Krieg im Nahen Osten

Auswirkungen des Konflikts zwischen Israel und Gaza auf die Transportversicherung

Seitdem Israel in Folge des Überfalls der Hamas am 7. Oktober 2023 in Gaza kämpft, hat die Huthi-Miliz aus dem Jemen heraus immer wieder Handelsschiffe attackiert. Neben zahlreichen Raketenangriffen kam es auch schon zur Kaperung und Entführung eines Schiffes. Nach eigenen Angaben zielt die Huthi-Miliz auf Schiffe, die mit Israel in Verbindung stehen, um damit die Hamas im Gazastreifen zu unterstützen.

Auch wenn USA und Großbritannien seit Mitte Januar Stellungen der Huthi angreifen, gelingt es den Rebellen immer wieder Raketen abzufeuern und Schiffe und deren Ladung zu beschädigen.

12-15 % des Welthandels und sogar 25-30 % des globalen Containerverkehrs werden über das Rote Meer und den Suezkanal abgewickelt. Somit führen diese Angriffe zu einer massiven Störung der Handelsschifffahrt.

Frachtraten zwischen Europa und Asien sind in die Höhe geschnellt, während die namhaften Container-Reedereien das Seegebiet zwischen Somalia, Dschibuti und Jemen mittlerweile meiden. Die meisten Schiffe im Verkehr zwischen Europa und Asien nehmen den um bis zu 20 Tage längeren Weg über das Kap der Guten Hoffnung und um den afrikanischen Kontinent herum.

Während Schäden durch Krieg in Versicherungen grundsätzlich ausgeschlossen gelten, besteht in der Transportversicherung, über die sogenannte Kriegsklausel, auch Deckung für den Fall, dass Ladung auf Schiffen oder in Flugzeugen durch Kriegsereignisse zu Schaden kommt. Krieg an Land ist, genauso wie kriegsbedingte Verspätungsschäden, nicht versichert.
Gleichzeitig sind zur Transportversicherung die Gefahren von Streik und Aufruhr (inkl. terroristischer und politischer Gewaltakte) sowie Beschlagnahme über entsprechende Klauseltexte mitversichert.

Diese Klauseln enthalten seit jeher ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherer mit einer Frist von zwei Tagen. Aufgrund der instabilen und zunehmend kritischen Lage in dieser Region sind viele Versicherer dem internationalen/englischen Markt gefolgt und haben die Kündigungen dieser Klauseln vorgenommen.

Unmittelbar nach der Kündigung wird der Versicherungsschutz für diese Gefahren über einen Wiedereinschluss global erneut zur Verfügung gestellt, jedoch ohne die in der Wiedereinschluss-Vereinbarung definierten Korridors im Bereich des Roten Meeres, des Golfs von Aden und des Indischen Ozeans. Auch die im Frühjahr 2022 ausgeschlossenen Regionen Russlands, der Ukraine und Belarus bleiben weiterhin außen vor.

Für Transporte, die bis zur Wirksamkeit dieser Kündigung begonnen hatten, bleibt der Deckungsschutz dieser Klauseln bis zum Ende der Reise erhalten. Für alle sonstigen Gefahren (z.B. Transportmittelunfall, Feuer, Raub/Diebstahl, etc.) bleibt – trotz dieses Ausschlusses – die Absicherung im Rahmen und Umfang der Transportversicherung in diesen Gebieten erhalten.

Fazit:

Auch wenn viele Reedereien inzwischen reagiert haben und die Region umfahren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schiffe den Suezkanal und das Rote Meer weiterhin passieren. In diesen Fällen besteht auf Basis von Einzelanfragen die Möglichkeit, die Deckung für politische Risiken punktuell wieder in den Versicherungsschutz einzuschließen. Wir empfehlen im Vorfeld der Beauftragung des Transports den Austausch mit dem Spediteur zu suchen und SÜDVERS einzuschalten, falls eine besondere Lösung von Nöten ist.

SÜDVERS-Kunden, die Zertifikate selbst ausstellen und insbesondere im Akkreditivgeschäft die Institute War Clauses oder die Institute Strike Clauses uneingeschränkt bestätigen müssen, empfehlen wir die rechtzeitige Einbindung der Transport-Experten von SÜDVERS.

Jetzt Kontakt aufnehmen!