Feuerlöscher an Arbeitsstätten

Arbeitsstätten sind nach bauordnungsrechtlichen und genehmigungsbehördlichen Anforderungen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes mit tragbaren Kleinlöschgeräten (Feuerlöschern) auszurüsten.

Diese müssen unter Berücksichtigung der Betriebsart und der Brandgefährdung sowie der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl bereitgestellt sein. Wichtig ist zudem die Anforderung, dass Feuerlöscher für ihren Einsatzzweck geeignet sind. Die Auswahl des geeigneten Löschmittels und die Berechnung der erforderlichen Anzahl der Feuerlöscher sowie die Anforderungen für die durchzuführenden regelmäßigen Prüfungen sind in der Technischen Richtlinie DIN EN 3 “Tragbare Feuerlöscher” sowie in der VdS 2001 „Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ beschrieben.

Für den Schutz von elektrischen Betriebseinrichtungen oder EDV-Anlagen wird der Einsatz von Feuerlöschern mit Kohlendioxid als Löschmittel empfohlen.

Auch wenn mit ABC-Pulver-Feuerlöschern bei richtiger Anwendung ein Feuer in der frühen Phase eines Entstehungsbrandes kontrolliert werden kann, sind durch das verwendete Löschmittel Sekundärschäden im Umfeld des Löschmitteleinsatzes zu erwarten. Das Löschpulver kann wegen der geringen Partikelgröße auch im weiteren Umfeld des Einsatzortes starke Verschmutzungen verursachen. Weiterhin besitzen die im Löschmittel enthaltenen Salze eine korrosive Wirkung, so dass neben aufwendigen Reinigungsarbeiten zudem an nicht vom Brand betroffenen Anlagen erhebliche Sanierungsaufwendungen zu erwarten sind. Außerdem kann der Einsatz von ABC-Pulver-Feuerlöschern durch die möglichen Sekundärschäden und die aufwendigen Reinigungsarbeiten zu längeren Betriebsunterbrechungen führen.

Die Kosten für die Anschaffung neuer Handfeuerlöscher (Löschmittel: Wasser oder Schaum) und den Austausch von vorhandenen ABC-Pulver-Feuerlöschern sind im Hinblick auf weitreichende Sekundärschäden und folgenschweren Betriebsunterbrechungen als wirtschaftlich sinnvolle Investition mit einem messbaren Zugewinn an Sicherheit zu bewerten.

 

 

SÜDVERS empfiehlt

ABC-Pulver-Feuerlöscher sollten grundsätzlich nicht innerhalb von Gebäuden eingesetzt werden. Sofern ABC-Pulver-Feuerlöscher vorhanden sind, sollten diese sukzessive durch Feuerlöscher mit Wasser als Löschmittel oder Schaum-Feuerlöscher (je nach Brandlast und Art des brennbaren Materials) ersetzt werden. In Elektroräumen sollten Kohlendioxid-Feuerlöscher verwendet werden. Der Zeitplan des Austauschs kann an die regelmäßige Anschaffung neuer Feuerlöscher (Verfallsdatum) oder bei Sanierungsprojekten an den Projektplan angepasst werden. In besonders sensiblen Bereichen, beispielsweise in der Nähe von Schaltschränken und elektronischen Steuerungseinrichtungen empfiehlt es sich, den Austausch mit Priorität umzusetzen.

Der Austausch von Feuerlöschern sollte immer bereichsweise erfolgen. Eine gemischte Bereitstellung verschiedener Löschmittel innerhalb eines Betriebsbereichs empfiehlt sich nicht, da dies die Gefahr birgt, dass in der aufgeregten Situation eines Brandereignisses zum Feuerlöscher mit dem falschen Löschmittel gegriffen wird.

Selbstverständlich muss der Einsatz bestimmter Feuerlöscher im Einklang mit behördlichen Auflagen und gesetzlichen Vorgaben stehen.

 

Ergänzende Hinweise:

Die Löschwirkung und auch die Einsatzdauer sollte nicht überschätzt werden. Das Löschmittel in einem handelsüblichen Handfeuerlöscher mit einem Löschmittelinhalt von 6 Liter Schaumlöschmittel ist im Einsatzfall bereits nach ca. 20-30 Sekunden verbraucht. Insofern eignen sich Handfeuerlöscher tatsächlich ausschließlich für die Erstbrandbekämpfung eines Entstehungsbrandes in einer frühen Brandphase durch geschultes Personal.

 

Literaturhinweis:

Weitere Informationen zu den Regeln und Anforderungen für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern finden Sie in den Technischen Richtlinien DIN EN 3 sowie VdS 2001 (letztere ist im VdS-Webshop zum freien Download erhältlich).