Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Form der Krankenzusatzversicherung, die die Mitarbeitenden finanziell bei der Begleichung von Behandlungskosten unterstützt. Sie ist heutzutage oft wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements eines Unternehmens und als moderner Benefit regelmäßig Werkzeug für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber am Markt.

Die Versorgung kann durch den Arbeitgeber über einen Kollektivvertrag preiswerter (als für Privatpersonen angeboten) und – bei optimaler Vertragsgestaltung – in der Regel ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Der entscheidende Vorteil beim vollständigen Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung: auch bereits bestehende Vorerkrankungen sind im Versicherungsschutz eingeschlossen und eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wird im Leistungsfall entsprechend nicht geprüft. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar.

Zwei Tarifvarianten

Grundsätzlich werden im Bereich der bKV zwei Tarifvarianten unterschieden. Zum einen können die Mitarbeitenden über einzelne, durch den Arbeitgeber explizit ausgewählte Tarifbausteine in bestimmten Bereichen (z.B. Zahnersatz, ambulante Behandlung oder Krankentagegeld) unterstützt werden. Sollten beim Mitarbeitenden Gesundheitskosten in diesem Bereich anfallen, kann er sich diese über seine bKV erstatten lassen.

Bei den Budgettarifen als flexiblere zweite Tarifvariante wird den Mitarbeitenden ein Leistungspaket zur Verfügung gestellt, aus dem sie sich bei Bedarf genau die Gesundheitsleistungen aussuchen können, die sie gerade benötigen. Hierzu erhalten alle Mitarbeitenden ein jährliches, vom Arbeitgeber festgelegtes Budget, dass für vielfältige Gesundheitsleistungen (z.B. Zahnersatz, Zahnbehandlung, Heilpraktiker, Brille usw.) eingesetzt werden kann. Rechnungen werden ohne Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber vom Mitarbeitenden direkt beim Versicherer eingereicht und der Rechnungsbetrag anschließend auf das Konto des Versicherten überwiesen.

Da diese Tarifvariante sehr individuell gemäß der unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeitenden genutzt werden kann, finden Budgettarife i.d.R. eine sehr hohe Akzeptanz in der Belegschaft.

Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

In die Gesundheit der eigenen Mitarbeitenden investieren lohnt sich – sowohl für den Arbeitgeber:

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
  • Positionierung als attraktiver Arbeitgeber (der Wert auf die Gesundheit seiner Belegschaft legt)
  • Nachhaltige Wertschätzung der Mitarbeiter aufgrund des regelmäßigen Leistungsgebrauchs
  • Verbesserung des Recruiting-Konzepts
  • Sinnvolle Ergänzung der bestehenden Benefits
  • Angebot und Kommunikation eines sofortigen und direkt erlebbaren Mehrwerts
  • Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten
  • Kein Administrationsaufwand aufgrund der direkten Leistungsabwicklung zwischen Mitarbeitenden und Versicherer

… wie auch für den Arbeitnehmer:

  • Nutzung eines sofortigen und direkt erlebbaren Mehrwerts
  • Keine Gesundheitsprüfung (bei obligatorischer bKV)
  • Keine Wartezeiten
  • Keine Ausschlüsse
  • Vorerkrankungen und fehlende Zähne sind mitversichert
  • Laufende und angeratene Behandlungen sind versichert
  • Altersunabhängige Einheitsbeiträge