Durch die gesetzliche Regelung in der Insolvenzordnung §§ 130 ff ist der Insolvenzverwalter unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, die bereits erfolgten Zahlungen für ordnungsgemäß gelieferte Produkte anzufechten und zurückzufordern. Dies kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen! Voraussetzung ist, dass der Schuldner mit einem sogenannten „Gläubigerbenachteiligungsvorsatz“ gehandelt hat und der Gläubiger davon wusste
Wenn Sie einem Kunden die Zahlung stunden oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit ihm treffen, kann dies bereits ein Indiz dafür sein, dass Sie von seinen Zahlungsproblemen
wussten. Diese Forderungen sind dann anfechtbar. Die Rückforderungen sind zum Teil so hoch, dass die betroffenen Unternehmen selbst in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten kommen können.
Ihnen eine umfassende Analyse Ihrer Geschäftsaktivitäten und eine Darstellung Ihres Risikopotentials im Hinblick auf Prozesse sowie der möglichen Schadenhöhe. Sie erhalten eine Bewertung Ihres tatsächlichen Risikopotentials.