Betrügerische Ladungsentwendung
Kriminelle Personen spezialisieren sich zunehmend auf die betrügerische Entwendung von Lkw-Ladungen. Hierbei werden reguläre Transportaufträge von sogenannten Tätergruppen „organisierten Banden“ erschlichen und nicht an den vorgesehenen Empfänger ausgeliefert, sondern anderweitig veräußert.
Oft ist es möglich, durch relativ einfache Maßnahmen solche Transportschäden zu verhindern. Die sogenannten Phantomfrachtführer lassen sich häufig durch eine genaue Überprüfung der Seriosität und Authentizität identifizieren. Besonders genau sollten hier zunächst neue Geschäftspartner in Augenschein genommen werden. In unserer heutigen Zeit wird durch die vielfältige Auswahl der Kommunikationsmittel, beispielsweise per E-Mail oder Fax, dem seriösen Anwender von der einen Seite ein hoher Nutzungskomfort geboten und von der anderen Seite ist dies für die Täter eine gute Möglichkeit ihre wahre Identität zu verschleiern.
Beliebt ist bei den Tätern hochwertige Ware, da diese unproblematisch und profitabel vermarktet werden kann.
Hierbei wählen die Täter beispielsweise folgende Vorgehensweise:
- Ausgabe als Mitarbeiter bekannter Speditionen/Frachtführer (Identitätsdiebstahl)
- Gründung einer Scheinfirmen
- Kauf etablierter Transportunternehmen inkl. Zugängen zu Frachtbörsen, Dokumenten und Referenzen
Folgende Maßnahmen empfehlen wir, um einen Schaden durch betrügerische Entwendung zu verhindern / diesem Schaden vorzubeugen:
- Auswahl der Auftraggeber mit besonderer Sorgfalt
- Vertrauensbildende Maßnahmen durchführen z.B. Versicherungsbestätigung, vollständige Firmendaten, Lizenzen und Genehmigungen und Personalausweis anfordern und prüfen.
- Ausweispapiere des Fahrers kopieren z.B. Führerschein, Personalausweis o.ä.
- Einsehen und Prüfen der Referenzen bei den jeweiligen Registern z.B. Anschrift, Firmensitz, Offizielle Homepage, Nachweis der Gewerbeerlaubnis, Handelsregister-Nummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).
- Überprüfung, wann das Transportunternehmen gegründet wurde
- Auskunft über Eigentümerwechsel der letzten Monate
- Transportauftrag nur nach positiver Überprüfung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens vergeben.
- Die Vergabe und Annahme sollte nur über vereinbarte Kommunikationswege mit zugewiesenen Kommunikationspartnern erfolgen.
Bedenklich ist es, wenn das Transportunternehmen die Nachweise nicht erbringen kann oder diese erbracht werden, jedoch schwer lesbar sind. In diesen Fällen sollten Sie hinterfragen oder auf eine Partnerschaft gänzlich verzichten.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zum Schadenfall, sollte die Ladungsentwendung zur Anzeige gebracht und alle verfügbaren Daten des beauftragten Unternehmens sowie des Fahrers für weitere Ermittlungen einer polizeidienstlichen Ermittlungsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Fazit: Schäden durch betrügerische Ladungsentwendung sind immens, oft liegen diese im 6 stelligen Euro-Bereich. Auch wenn die Schäden i.d.R. vom Transportversicherer übernommen werden, sollte die Auswahl des Transportunternehmens oder eine Ausschreibung über Frachtenbörsen mit Sorgfalt bedacht und die zuvor genannten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen angewendet werden. Sofern die Zuverlässigkeit des Anbieters zweifelhaft erscheint und/oder die persönliche Einschätzung auch nur im Geringsten negativ ausfällt, sollten generell keine Aufträge an den betroffenen Dienstleister vergeben werden.
Anika Kessler
Fachbereich Transport /TV
anika.kessler@suedvers.de
Tel.: 02203 3701-36