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SÜDVERSAktuellNewsletter-ArtikelStraf-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Warum die Ausschnittsdeckung der D&O-Versicherung nicht ausreichen kann

Die wichtigsten Unterschiede

Mittlerweile sieht nahezu jeder D&O-Vertrag für den Bereich Strafrecht eine sogenannte Ausschnittsdeckung vor. Mitunter entsteht dadurch der Eindruck, ein separater Straf-Rechtsschutz für das Unternehmen sei entbehrlich.

Das trifft jedoch bei Weitem nicht zu und zwar aus folgenden Gründen:

  • Der Straf-Rechtsschutz deckt neben Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren auch sonstige Verfahren – insbesondere Verwaltungsverfahren, steuerrechtliche, sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Verfahren sowie Vollstreckungs- und Wiederaufnahmeverfahren.
  • Wichtig für ein Unternehmen ist auch, dass allein der Straf-Rechtsschutz eine sogenannte Firmenstellungnahme versichert. Sie wird oftmals erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft zu Beginn ihres Verfahrens vorerst nur gegen Unbekannt ermittelt.
  • Auch die vorsorgliche Rechtsberatung sowie der aktive Rechtsschutz gehen weiter, da sie – anders als die Ausschnittsdeckung – auch spezifische strafrechtliche Anknüpfungspunkte vorsehen, etwa Beschlagnahmen bei Versicherten oder Dienstaufsichtsbeschwerden.
  • Ausschließlich der Straf-Rechtsschutz finanziert versicherten Personen eine eventuell erforderliche Strafkaution.
  • Vor allem ist der Kreis der Versicherten im Straf-Rechtsschutz weiter gefasst: Neben den in der Ausschnittsdeckung versicherten Organmitgliedern und leitenden Angestellten erfasst der Straf-Rechtsschutz sämtliche Betriebsangehörigen und darüber hinaus auch weitere Personen, insbesondere ehrenamtliche Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter. Dies ist auch deshalb wichtig, weil es nicht selten Arbeitnehmer sind, die in Verfahren gegen Organmitglieder als Zeugen vernommen werden – und deshalb unbedingt anwaltlich beraten sein sollten.
  • Ein weiterer, ganz wesentlicher Unterschied liegt darin, dass die Ausschnittsdeckung immer nur Straftaten erfasst, die im Zusammenhang mit einem Vermögensschaden stehen können. Dadurch ist hier der Kreis der versicherten Straftatbestände von vornherein enger als beim Straf-Rechtsschutz. Insbesondere wird es bei der Ausschnittsdeckung schwierig, Delikte wie fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder Umweltstraftaten zu versichern.

Auch wenn die Ausschnittsdeckung regelmäßig dadurch einen Vorteil bietet, dass sie auf einen Ausschluss für Preis- und Ausschreibungsabsprachen verzichtet: Namentlich die beiden zuletzt genannten Punkte machen einen separaten Straf-Rechtsschutz unentbehrlich.

Zu Ihrem Schutz bietet SÜDVERS deshalb auch hier ein selbst entwickeltes Bedingungswerk, die ST-SV, ohne das von Versichererkonzepten bekannte Kleingedruckte mit seinen Lücken. Außerdem bieten die ST-SV als einziges Konzept auf dem deutschen Markt wichtige, bislang nur aus der D&O bekannte Deckungselemente, wie etwa einen ausdrücklichen Schutz auch für operative und organuntypische Tätigkeiten.

D&O Versicherungen bieten Schutz bei Vermögensschäden, die von Geschäftsführern bzw. Vorständen (Directors) oder leitenden Angestellten (Officers) begangen wurden: Der Versicherer wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und gleicht berechtigte aus.

Falls Sie Interesse an einem Angebot auf Basis unserer ST-SV haben sollten, sprechen Sie uns bitte einfach an.

17. März 2017
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Phone: +49 761 4582 - 0
E-mail: info@suedvers.de

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