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SÜDVERSAktuellNewsletter-ArtikelVorsorge

Vorsorge

Lohnfortzahlungsabsicherung für Arbeitgeber

Steigende Fehlzeiten finanziell absichern

Im Verlauf von nur sieben Jahren stiegen die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Arbeitgeber in Deutschland um über fünf Krankentage auf durchschnittlich 17,8 Tage an (Quelle: BKK Dachverband). Dieses beruht vor allem auf der Zunahme langfristiger und chronischer Erkrankungen. Tendenz steigend. Die gesetzlich geregelte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall belastet die Unternehmen in Deutschland mit mehr als 40 Milliarden Euro jährlich.

Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sind Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern verpflichtet, am gesetzlichen Umlageverfahren (U1) teilzunehmen. Die Krankenkasse übernimmt dann im Rahmen des Umlageverfahrens einen Teil der Lohnfortzahlung. Trotzdem verbleiben bis zu 50 Prozent der Lohnfortzahlungskosten als Risiko beim Unternehmen selbst. Das AAG gilt nicht für Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern. Hier trägt der Arbeitgeber das Risiko über die volle Dauer der gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung.

Dieses unternehmerische Risiko kann das Unternehmen  jetzt neu in Form einer Versicherungslösung auslagern. Für die Unternehmen bedeutet dies mehr Planungssicherheit und eine Minimierung der Risikokosten.DerBeitragsaufwanddieser Lohnfortzahlungsversicherung (LFZV) richtet sich danach, ab welchem Tag undinwelcherHöhedasRisiko abgesichert werden soll. Zudem ist die Mitarbeiterstruktur entscheidend. Die Lohnfortzahlungsversicherung kann sowohl als ergänzender Baustein zur U1-Umlage für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern, oder auch als eigenständige Absicherungskomponente für die Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern abgeschlossen werden.

Fallbeispiel
Arbeitnehmer, überwiegend kaufmännischtätig,1/12Bruttoeinkommen: 2.500,00 EUR.AbsicherungdurchdiegesetzlicheKrankenkasse,z. B. AOK BW

 

Bei Interesse sprechen Sie bitte Ihren Firmenberater der SÜDVERS Vorsorge an.

 

17. März 2017
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