Flüchtlingsunterkünfte – Versicherungsschutz als zusätzliche Herausforderung
Die Flüchtlingsaufnahme in Deutschland kann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Wird ein Gebäude als Flüchtlingswohnheim genutzt, steigen häufig die Versicherungsprämien. Manchmal ist es schwierig, überhaupt Versicherungsschutz zu bekommen.
Als im Frühjahr die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland stark anstieg und bisher anderweitig genutzte Gebäude als Notunterkünfte vorbereitet wurden, kündigte der eine oder andere Versicherer die bestehende Gebäudeversicherung mit dem Hinweis auf die geänderte und erhöhte Gefahrenlage. Neben der Verpflichtung, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, bestand für die Eigentümer oder Betreiber die Herausforderung nach Versicherungsschutz.
Erst nachdem Bundespolitiker beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) intervenierten und dieser seine Mitgliedsunternehmen eindringlich darauf aufmerksam machte, doch die erforderliche Sensibilität walten zu lassen, lenkten die Risikoträger ein. Offenbar erkannten die Versicherer, dass es sich neben den rechtlichen oder versicherungsrechtlichen Problemen um eine gesellschaftspolitische Herausforderung handelt, bei welcher jede involvierte Partei im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Anteil an der Gesamtaufgabe übernehmen muss.
Prämien für Versicherungsschutz könnten steigen
Jedoch ist der Versicherungsschutz nicht immer zu den bisherigen Prämien oder sonstigen Konditionen erhältlich. Wird ein normales Wohngebäude auch für Flüchtlingsfamilien zur Verfügung gestellt, sollte sich die Prämie nicht ändern, sofern die Anzahl der Personen nicht erheblich zunimmt. Woher die Menschen kommen, sei für den Versicherungsbeitrag nicht wichtig, so der GDV in seiner Veröffentlichung. Entscheidend sind die Gefahren, denen die jeweilige Flüchtlingsunterkunft ausgesetzt ist. Werden Turnhallen, Schulen, Büro- oder Gewerbeflächen zu Unterkünften umgebaut oder hergerichtet, so ist damit eine deutlich höhere Gefährdung verbunden. Diese sogenannte Gefahrerhöhung, welche in jedem Fall dem Versicherer angezeigt werden muss, berechtigt den Versicherer, die Konditionen – also Preise, Selbstbehalte oder Anforderungen an den Brandschutz – zu ändern oder auch den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Gefahrensituation kann sich ändern
Wenn viele Menschen auf begrenztem Raum in Gebäuden leben, die eigentlich nicht dafür ausgelegt sind, ergeben sich durch Kochen, Heizen, Licht oder Rauchen deutlich höhere Brandgefahren. Dies erfordert z.B. beim Brandschutz oder für Fluchtwege bestimmte Voraussetzungen. Die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte müssen die grundsätzliche Sicherheit gewährleisten aber darüberhinaus eine menschenwürdige Unterbringung sicherstellen. Auch die Versicherer fordern mit diesem Argument gewisse Mindestsicherungsanforderungen, um Versicherungsschutz zur Verfügung stellen zu können.
Neben der erhöhten Gefährdung durch eine andere oder intensivere Nutzung als bisher, werden die Versicherer das erhöhte Brandstiftungsrisiko ebenfalls bewerten. Durch einige Brandanschläge auf Gebäude, die als Unterkünfte für Flüchtlinge geplant und umgebaut wurden, wurde diese Gefahr leider allzu deutlich.
Nutzungsänderungen anzeigen
Die Möglichkeit zur Vertragsänderung besteht für den Versicherer, wenn sich die Gefahrenlage erhöht. Ob der Risikoträger jedoch hiervon Gebrauch machen wird, ist sicherlich vom Einzelfall abhängig. Allerdings sollten geplante Nutzungsänderungen in jedem Fall vor der Umsetzung angezeigt werden. Bitte informieren Sie uns daher, damit gemeinsam überlegt werden kann, ob und in welcher Weise dies an den Versicherer weitergegeben wird. Nehmen Sie zu Ihrem Ansprechpartner bei SÜDVERS Kontakt auf. Die Herausforderung, für Sie den geeigneten Versicherungsschutz zu vermitteln, übernimmt die SÜDVERS-GRUPPE.