Unterschätzte Luftfahrtrisiken
Früher Science Fiction – heute Realität – Drohnen und ihre Risiken
Der Presse waren in diesem Jahr die unterschiedlichsten Meldungen zu entnehmen. So störte angeblich ein Ufo den Bremer Flugverkehr, was zur Folge hatte, dass der Flugbetrieb über Stunden beeinträchtigt war. Drohnen kollidierten mit Fahrzeugen, zerstörten Windschutzscheiben und verletzten Menschen auf Konzertbühnen. Die deutsche Flugsicherheit und auch Piloten des ADAC warnen eindringlich, da eine erhöhte Kollisionsgefahr gesehen wird. Auch das Eindringen von Drohnen in die Privatsphäre wirft Fragen zum Datenschutz und Schutz des Eigentums auf.
Drohneneinsatz – kalkulierbare und unkalkulierbare Risiken
Früher war das ein Thema für Science Fiction Filme – heute sind die Flugobjekte vermutlich den Meisten bekannt. Wir sprechen von Drohnen – wie es landläufig fast jeder versteht – und anderen Flugobjekten. Es handelt sich um die unterschiedlichsten Bezeichnungen von Fluggeräten und –modellen in verschiedenen Ausstattungen, Größen und Werten – unbemannte Flugobjekte.
Der Einsatz reicht vom Spielzeug bis hin zur gewerblichen oder sogar militärischen Nutzung. Für Spielzeug muss sich niemand versichern, für unbemannte Flugobjekte besteht eine Versicherungspflicht. Der Sachschaden, also die Beschädigung des „Gerätes“ selbst, ist oftmals noch überschaubar und vor allem kalkulierbar.
Für den Schaden jedoch, den z.B. ein Absturz des Gerätes Anderen oder Anderem zufügen kann, besteht in Deutschland eine Gefährdungshaftung für den Halter. Szenarien wie der „Absturz in Personen/-gruppen“ oder das „Auslösen eines Verkehrsunfalles“ können Schadenersatzansprüche auslösen, die nicht kalkulierbar sind. Wenn auch die Höhe der Gefährdungshaftung sich an der Größe des Gerätes orientiert, haften Halter und Betreiber im Rahmen der Delikthaftung gemäß § 823 ff BGB unbegrenzt.
Die Grenzen vom Spielzeug zum unbemannten Flugobjekt (und damit zur Versicherungspflicht) sind noch schwammig und die Mitversicherung im Rahmen der Privat- oder Betriebshaftpflicht nicht immer sicher und möglicherweise nicht ausreichend. Einige Privathaftpflichtversicherer haben inzwischen ihre Bedingungen angepasst.
Im Tagesreport der Versicherungswirtschaft vom 10.11.2015 wurde angekündigt, dass die Bundesregierung angesichts der wachsenden Zahl privater und gewerblicher Drohnenflüge neue gesetzliche Regelungen plant: „Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können“ (Bundesverkehrsminister Alexander Dobrint (CSU) in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung). Diese Registrierungspflicht soll für Geräte mit einem Gewicht von über 500 Gramm gelten.
Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten. Zurzeit gibt es nahezu täglich neue Aussagen zur rechtlichen Situation.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Zweifel daran bestehen, ob Sie sich in der erlaubten Nutzung befinden und wenn der Versicherungsschutz geprüft und geregelt werden muss. Gerne klären wir dies für Sie.