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SÜDVERSAktuellNewsletter-ArtikelTransportversicherung

Transportversicherung

Hanjin Shipping – aufkommender Strudel gefährdet Lieferketten

Bereits im letzten Jahr wurde in den weltweiten Medien immer wieder über die finanzielle Schieflage des koreanischen Riesen der Containerschifffahrt Hanjin Shipping berichtet. Wie es heißt, hat der koreanische Gigant knapp 4,5 Milliarden EUR Schulden. Mit der nun verkündeten Insolvenz von Hanjin Shipping wurde dies nun zur traurigen Wirklichkeit für die Branche, die bereits seit knapp acht Jahren von starken Verlusten u.a. durch den Verfall von Frachtraten geprägt ist. Seither ringt das Management der siebtgrößten Containerreederei mit 141 Schiffen auf den Weltmeeren um das Überleben des Schifffahrtskonzerns. Bereits kurz nach der Verkündung der Insolvenz schnellten die ersten Frachtraten durch den deutlichen Rückgang der Kapazitäten in den Fahrgebieten zwischen Asien und Nordeuropa, sowie den Vereinigten Staaten um teils 50 Prozent in die Höhe, was bereits zu Verlusten in Rentabilität von Lieferaufträgen führt.

Doch ist diese Insolvenz nur der Anfang eines Strudels? Ab dem kommenden Jahr wollte Hanjin Shipping zusammen mit einem ihrer größten Konkurrenten, der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd, sowie weiteren Partnern in einer weltweiten Allianz gemeinsame Liniendienste anbieten. Viele Reeder haben hierfür ihre Schiffe von Hamburg aus an die Koreaner verchartert, teilweise inklusive Besatzung. Ob und welche Auswirkungen dies nun mit sich bringt, werden wir wohl erst in den nächsten Monaten der Presse entnehmen können. Eines ist allerdings bereits schon heute gewiss: Dutzenden Containerriesen wird ein Einlaufen in Häfen verweigert, Tankrechnungen für Schweröl können nicht beglichen werden, an Bord werden Nahrungsmittel, Wasser und Treibstoff knapp, es herrscht teils Chaos auf den Schiffen und tausende Container werden erst gegen Zahlung einer Auslösesumme sowie einer Sicherheitsleistung freigegeben. Es wird erwartet, dass bis zum 25. November ein entsprechender Rettungsplan vorgelegt wird. Bis dahin heißt es wohl für viele Versender und Empfänger bibbern, denn derzeit sitzen noch über 60 Schiffe von Hanjin in Häfen oder auf hoher See fest. Hanjin gibt die eigenen Kapazitäten pro Schiff mit durchschnittlich 7.000 Containern an. Aber selbst wenn einige der Containerriesen in die Häfen einlaufen, können Umschlagbetriebe die Abfertigung stoppen und die Ladung wird nicht mehr gelöscht. Zudem besteht das Risiko, dass Gläubiger Schiffe in Gänze beschlagnahmen lassen.

Auf der Website von Hanjin Shipping (www.hanjin.com) können betroffene Kunden den Verbleib von möglichen Containern oder auch die Verzögerung bei benannten Schiffen einsehen.

Für unzählige Kunden stellt sich die Frage, welche finanziellen Aufwendungen ggf. über eine bestehende Transportversicherung abgedeckt sind? Ganz pauschal – ohne die Betrachtung des Einzelfalls und der vorliegenden Transportversicherungspolice – ist diese Frage sicher nicht abschließend zu beantworten. Zudem werden bereits einige Versicherungsnehmer für Vermögensschäden oder vereinbarte Pönalen in deren Kauf- und Lieferverträgen in Anspruch genommen. Nicht zu vergessen sind ebenso noch nicht gelieferte Rohwaren und Komponenten, was zu Produktions- oder Lieferengpässen in der produzierenden Industrie führt. Bezüglich des Deckungsschutzes für Sachschäden innerhalb der Transportversicherung gilt in den Standardbedingungen der DTV Güter 2008 allerdings grundsätzlich eine Zahlungsunfähigkeit von Reeder, Charterer etc. gem. Ziffer 2.4.1.6 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Um diesen Ausschluss zu umgehen, kann der Versicherungsnehmer allerdings den Nachweis erbringen, dass er die Parteien ordnungsgemäß ausgewählt hat, oder keinen Einfluss auf die Auswahl der Reederei hatte. Aber auch dies gilt im Einzelfall zu prüfen, da die finanziellen Schwierigkeiten der Hanjin bereits seit geraumer Zeit bekannt waren. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die ausgeschlossene Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Reedereien vorab bereits individuell in den Deckungsschutz eingeschlossen wurde. Im Fall einer Deckung wären somit Güterschäden und ebenso Schadenminderungs- oder gar Abwendungskosten, z. B. zur Auslöse des Containers gedeckt, solange die Verwirklichung eines versicherten Transportschadens nach vorliegendem Versicherungsvertrag droht. Die Frage nach der Deckung reiner Vermögensschäden hängt maßgebend von der vereinbarten Güterfolge-/ Vermögensschadensklausel ab. Die vorliegende Klausel ist demnach ebenso individualvertraglich zu prüfen.

Abschließend lassen sich jedoch grundsätzlich folgende Empfehlungen für den Schadenfall aussprechen:

  •  Zahlungen von anfallenden Mehrkosten sollten immer ohne Präjudiz und unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.
  • Der Spediteur ist in jedem Fall sofort für anfallende Mehrkosten/Schäden haftbar zu halten.
  • SÜDVERS Kunden sollten uns einen drohenden oder bereits vorliegenden Schaden möglichst kurzfristig melden.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Schadenszenario und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

17. März 2017
Kontakt

Phone: +49 761 4582 - 0
E-mail: info@suedvers.de

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