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SÜDVERSAktuellNewsletter-ArtikelErtragsausfallversicherung

Ertragsausfallversicherung

Fachkräfte – unverzichtbar für jedes Unternehmen

Eine Ertragsausfallversicherung ist wichtig,  um Mitarbeiter auch im Schadenfall an das Unternehmen zu binden

Auch und gerade nach einer Betriebsunterbrechung durch einen Schadenfall sind die Betriebe auf ihre vertrauten Mitarbeiter angewiesen, um nach technischer Wiederherstellung so schnell wie möglich wieder produzieren zu können.

Nach einem Großschaden in einem fleischverarbeitenden Betrieb ließ eine Pressemitteilung aufhorchen: „Unternehmen entlässt Mitarbeiter nach Großbrand“. Bei dieser Schlagzeile kann man sich fragen: Geht das so einfach? Ist das nicht kurzsichtig? Startet die erneute Personalsuche, wenn der Betrieb wieder aufgebaut ist?

Eine Ertragsausfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen, wenn die fortlaufenden Kosten nicht mehr durch die Betriebstätigkeit infolge eines Sachschadens erwirtschaftet werden können und ersetzt darüber hinaus den entgangenen Gewinn. Als fortlaufende Kosten gelten dabei auch die Löhne und Gehälter. Bereits 1972 hat das Bundesarbeitsgericht (AZ: 2 AZR 506/71) entschieden, dass ein Brand im Betrieb den Arbeitgeber nicht zur fristlosen Kündigung seiner Arbeitnehmer berechtigt. In seiner Begründung weist das Bundesarbeitsgericht (BAG) darauf hin, dass der Betriebsinhaber mit einer Zerstörung des Betriebes durch einen Brand rechnen muss und dass er die wirtschaftlichen Folgen durch den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung (oder heute: Ertragsausfallversicherung) abwenden kann.

Der Grundsatz des Urteils ist auch nach mehr als vierzig Jahren unverändert gültig: Die  Ertragsausfallversicherung ist heute ein nahezu unverzichtbarer Bestandteil des Versicherungsschutzes für jedes Unternehmen.

Kombiniert man das Urteil des BAG mit der Pressemitteilung kann man sich jedoch spontan die Frage stellen, ob eine fristgemäße Kündigung der Arbeitnehmer möglich ist oder im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers nicht sogar vom Versicherer verlangt werden kann.

Bei einer intensiveren Betrachtung wird man im Normalfall jedoch zu einem anderen Ergebnis kommen müssen. Nach einem Schadenfall gibt es viele individuell vom jeweiligen Betrieb abhängige Möglichkeiten, zumindest einen Teil der Betriebsleistung aufrecht zu erhalten. Manchmal gelingt dies an anderen Standorten mit Zusatzschichten und Personal aus dem Standort des Schadens. Oder es besteht die Möglichkeit, bestimmte Arbeitsschritte in personalaufwändigen Maßnahmen durchzuführen, um den Schaden an einer Maschine temporär zu überbrücken. Dann ist die Belegschaft sogar Bestandteil der Schadenminderung.

Selbst wenn beispielsweise die Produktion für sechs Monate gar nicht möglich sein sollte, wird das Fachpersonal danach sofort wieder benötigt, um nach der technischen Wiederherstellung des Betriebes auch dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt zeitlich befristet (Haftzeit) diesen Ausfallschaden bis zur wirtschaftlichen Wiederherstellung, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit. Müsste das Unternehmen die Fachkräfte nach einem Schaden neu rekrutieren und für die jeweilige Tätigkeit einarbeiten, dann würde sich die wirtschaftliche Wiederherstellung des Betriebes deutlich verlängern und die Versicherungsleistung vermutlich auch deutlich erhöhen. Entlassungen nach einem Schadenfall sind damit nur in wenigen Ausnahmefällen begründbar.

Anders dürfte sich jedoch die Situation für Leiharbeiter oder Mitarbeiter mit Zeitverträgen darstellen. Hier wird man andere Maßstäbe ansetzen dürfen oder müssen, wobei im Hinblick auf die Frage „Was ist wirtschaftlich?“ mit dem jeweiligen Versicherer hierzu individuelle Vereinbarungen im Schadenfall möglich sind.

Fazit: Eine Ertragsausfallversicherung ersetzt im Schadenfall die Löhne und Gehälter als fortlaufende Kosten. Damit sollte das Versicherungspaket eines jeden Unternehmens diesen Versicherungsschutz unbedingt enthalten.

17. März 2017
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