Ratinggutachten versus Bonitätszertifika
Kennen alle Ihre Stakeholder (Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber, Mitarbeiter, etc.) ihre nachhaltig gute oder sogar sehr gute Bonität?
Eher nicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten dies zu ändern:
1.) Sie beauftragen jährlich eine esma-akkreditierte Rating-Agentur(CRA) ein Ratinggutachten über Ihr Unternehmen zu erstellen und bezahlen dafür je nach Anbieter und Unternehmensgröße einen fünf- bis sechs-stelligen Betrag
oder
2.) Sie beauftragen jährlich einen Anbieter eines Bonitätszertifikates – je nach Anbieter auch Bonitätssiegel oder Qualitätssiegel genannt – Ihnen ein Bonitätszertifikat auszustellen und bezahlen dafür einen geringen vier-stelligen Betrag.
Bevor man sich für das Eine oder das Andere entscheidet, sollte man sich genau überlegen, wer die potentiellen Adressaten sind und für welchen Zweck man seine Bonität nach außen hin darstellen will. Sollen am Kapitalmarkt Unternehmesanleihen platziert werden oder ist ein Börsengang/IPO geplant oder will man eine dezidierte externe quantitative und qualitative SWOT-Analyse über das eigene Unternehmen haben, führt kein Weg an einem Ratinggutachten einer esma-akkreditierten Rating-Agentur vorbei.
Soll hingegen lediglich zu Marketingzwecken gegenüber Stakeholdern anhand eines Gütesiegels eines namhaften externen unabhängigen Dritten der Nachweis erbracht werden, eine herausragende und beständige eigene Bonität zu haben, ist ein Bonitätszertifikat sicherlich die praktikablere und kostengünstigere Lösung.
Ratinggutachten einer esma-akkreditierten Rating-Agentur basieren auf einer ausführlichen kennzahlenbasierten quantitativen Analyse der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage anhand der letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse sowie einer ausführlichen Analyse der qualitativen Unternehmensfaktoren, die in der Regel in Vor-Ort-Gesprächen mit dem Management erhoben werden. Die daraus resultierende Ratingnote liegt entweder im sog. „Investment-Grade“ Bereich oder im sog. „Non-Investment-“/„Speculative-Grade“ Bereich. Diese Einstufung ist für viele Kapitalgeber nach wie vor ausschlaggebend für ihre Anlageentscheidung. Die Ratingskalen sind je nach Rating-Agentur unterschiedlich.
Bonitätszertifikate hingegen basieren nur oder vorwiegend auf einem mathematisch-statistisch ermittelten Bonitätsindex oder einer reinen quantitativen Analyse des letzten Jahresabschlusses. Um das Bonitätszertifikat zu erhalten, muss das Ergebnis überdurchschnittlich und beständig sein. Das Bonitätszertifikat wird anschließend in elektronischer Form und in Papierform übergeben. So kann im Außenauftritt die Urkunde bspw. in Geschäftsräumen des Unternehmens aufgehängt werden und auf der eigenen Homepage sowie in Email-Signaturen verwendet werden. Je nach Anbieter werden die prämierten Unternehmen auch auf der Anbieterhomepage gelistet, was den Bekanntheitsgrad zudem erhöhen kann.
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