• Aktuell
    • News
    • Pressemitteilungen
    • Pressestimmen
    • Newsletter
  • Vorteile
    • Fokussierung
    • Vertraut
    • Service
  • Leistungen
  • Kennenlernen
    • Über uns
    • Unsere Werte
    • Größe
    • Internationalität
    • Standorte
    • Kontakt
  • Karriere
    • Ihre Möglichkeiten
    • Offene Stellen
  • Events
    • Aktuell
    • Vergangene Seminare
Login
  • Versicherungshandbuch
  • WBNet
  • DE
  • EN
  • News
  • Pressemitteilungen
  • Pressestimmen
  • Newsletter
SÜDVERSAktuellNewsletter-ArtikelD&O-Versicherung

D&O-Versicherung

DAS YATES-MEMORANDUM

Ein neues Papier des US-Justizministeriums, durch das Managern in den USA eine schärfere Verfolgung droht. Was verbirgt sich wirklich dahinter?

In den USA konzentrierten sich die straf- und zivilrechtlichen Ermittlungen der Justiz bislang auf Unternehmen. Nun sollen auch die verantwortlichen Personen mehr in den Fokus kommen. Einen entsprechenden 6-Punkte-Plan hat Sally Yates, als Deputy Attorney General eine der höchsten Beamtinnen im US-Justizministerium, vorgelegt, der künftig zu beachten ist:

  1. Sanktionen für Unternehmen fallen geringer aus, wenn sie sich gegenüber den ermittelnden Anwälten kooperativ zeigen. In Zukunft soll dies aber nur noch dann gelten, wenn die Unternehmen dem Ministerium sämtliche relevanten Umstände auch zu den verantwortlichen Personen – gleichgültig ob Geschäftsführung oder Arbeiter und gleichgültig ob weiterhin aktiv oder schon ausgeschieden – überlassen.
  2. Die Ermittlungen sollen sich nicht auf das Unternehmen beschränken, sondern von Anfang an auch Personen umfassen. Davon erhofft sich das Ministerium u.a., dass bei beschuldigten Arbeitnehmern die Hemmschwelle sinkt, gegen Vorgesetzte auszusagen.
  3. Die Staatsanwälte sollen sich routinemäßig mit ihren Kollegen austauschen, die für die zivilrechtlichen Ermittlungen verantwortlich sind.
  4. Ein Beschluss des Ministeriums, der das Unternehmen betrifft, bewahrt die dahinter stehenden Personen nicht vor einer straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
  5. Das Unternehmen betreffende Entscheidungen sollen nur dann ergehen, wenn es einen Plan dafür gibt, wie man gegen die verantwortlichen Personen vorgehen wird.
  6. Ein zivilrechtliches Vorgehen gegen Personen soll unabhängig davon erfolgen, ob sie überhaupt in der Lage sind, die drohende Forderung zu bezahlen oder nicht.

Folgende Hinweise zum Yates-Memorandum sind SÜDVERS Professional Lines wichtig:

  • Es handelt sich lediglich um eine interne (für die Anwälte des US-Justizministeriums) Richtlinie mit zahlreichen „Soll“-Vorschriften –  nicht jedoch um ein allgemein verbindliches Gesetz. Inwieweit das Yates-Memorandum also umgesetzt werden wird, lässt sich derzeit nicht sicher beurteilen.
  • Das Yates-Memorandum enthält keine neuen oder schärferen Verbote. Statt dessen geht es darum, die bestehenden Verbote effektiver zu verfolgen und die Unternehmensleiter mit drohenden schwerwiegenden Konsequenzen vor Rechtsverstößen abzuschrecken.
  • Ob sich die sechs Punkte tatsächlich in die Praxis werden umsetzen lassen, erscheint zweifelhaft: Wie das Yates-Memorandum selbst feststellt, handelt nicht ein Unternehmen, sondern es handeln Personen. Werden diese Personen aber kooperativer sein (und sich ggf. sogar selbst belasten), wenn man gerade ihnen mit einer schärferen Verfolgung droht?

Welche Folgen das Yates-Memorandum in der Praxis haben wird, werden wir verfolgen und Sie über neue Entwicklungen informieren.

17. März 2017
Kontakt

Phone: +49 761 4582 - 0
E-mail: info@suedvers.de

Soziale Medien
Newsletter

Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden.

  • Kontakt
  • Kundenportal
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2012 - 2021 SÜDVERS