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SÜDVERSAktuellNewsletter-ArtikelBrexit erreicht die Lebensversicherung

Brexit erreicht die Lebensversicherung

Lebensversicherer mit Europazentrale im Vereinten Königreich verlegen ihren Hauptsitz für EU-Kunden

Der Abschied Großbritanniens aus der Europäischen Union hat massive Auswirkungen auf die britischen Versicherer und ihre deutschen sowie österreichischen Kunden. Die Anbieter verlieren brexitbedingt das Recht, ihre Policen in Europa zu vertreiben – zumindest, solange es keine Ersatzregelung gibt, von der bislang nicht auszugehen ist. Einige Versicherer gründen daher selbstständige Niederlassungen in diversen EU-Ländern, um Ihre Kunden auch weiterhin betreuen zu können.

Standard Life zieht nach Dublin um

Der schottische Versicherer Standard Life hat sich für eine Niederlassung im irischen Dublin entschieden. Allerdings fällt der Insolvenzschutz durch den britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS), welcher in Schottland – ähnlich der deutschen PROTEKTOR AG – vorhanden war, nun weg.

„Unsere Kunden werden durch aufsichtsrechtliche Vorschriften zum Insolvenzschutz auch nach der Übertragung des Geschäfts auf die Standard Life International DAC geschützt“, betont Christian Nuschele. „Diese Vorschriften beruhen auf einer EU-Richtlinie, die mit den in Deutschland geltenden Vorschriften vergleichbar sind“, so der Vertriebsleiter Standard Life Deutschland und Österreich weiter. Die Kundengelder werden als Sicherungsvermögen geschützt. Auch Kunden irischer Versicherer werden im Insolvenzfall absolut vorrangig behandelt und aus dem Sicherungsvermögen bedient.

Auch der von Standard Life eingebundene unabhängige Gutachter Tim Roff, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton UK, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass mit der Übertragung „keine erheblichen nachteiligen Folgen für die Sicherheit der Leistungen oder die zukünftigen Leistungserwartungen“ eintreten werden.

Hintergrund: Nur die deutschen, irischen und österreichischen Versicherungsverträge, deren Beiträge oder Ansprüche im Leistungsfall in Euro gezahlt werden, werden nach Irland übertragen. Diese Übertragung habe keine Auswirkungen auf die vertraglichen Garantieleistungen. Roff hat sich auch mit der Frage befasst, wie sich nach der Übertragung eine Insolvenz auf die Kunden auswirken würde. Ergebnis: Der durch den mit der Übertragung auf irisches Recht neu entstehende Insolvenzschutz führe dazu, dass „die Leistungen an die Inhaber von Versicherungsverträgen durch die Übertragung nicht beeinträchtigt werden“. Dies stützt er vor allem auf die Erkenntnis, dass die bisherige schottische und die künftige irische Gesellschaft „im Großen und Ganzen vergleichbare Governance-Strukturen“ hätten.

Standard Life geht sehr transparent mit dem Wechsel der Gesellschaft um. Neben dem Gutachten gibt es auch einen Übertragungsplan und ein Kunden-Begleitheft „Unsere Pläne für den Brexit“ auf der Firmen-Homepage. In einem Anschreiben an die Kunden präzisiert der Versicherer, dass der „Versicherungsvertrag von Standard Life Assurance Limited auf Standard Life International übertragen wird. Ihr Versicherungsvertrag wird wie bisher in Deutschland verwaltet. Auch Ihre deutschen oder österreichischen Ansprechpartner bleiben gleich. Lediglich der Versicherer wechselt. Ist Ihr Versicherungsvertrag in Standard Life Fonds investiert, bleiben auch sie unverändert.“ Die vertraglichen Rechte des Kunden bleiben unverändert erhalten und unterliegen deutschem Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der BaFin bleibt unverändert bestehen. Versicherungsnummer, Zahlungen und Ansprüche aus dem Vertrag, Versicherungsbeiträge und          -kosten ändern sich nicht.“ Gerichtsstand im Streitfall wäre auch künftig Deutschland.

Standard Life zukünftig der zweitgrößte Lebensversicherer Irlands

Kundeninteressen und die Sicherheit der Kunden würden im Prozess der Übertragung großgeschrieben. Eine Bestandsübertragung erfolge durch die Zustimmung der jeweils maßgeblichen Aufsichtsbehörden. „In unserem Fall gelten die Regeln des Part-VII-Transfers aus dem britischen Aufsichtsrecht, und es entscheidet ein unabhängiges Gericht in Großbritannien unter Einbeziehung aller Aufsichtsbehörden wie der BaFin in Deutschland“, so Nuschele wörtlich. Die beteiligten Institutionen prüften dabei vor der Zustimmung ausführlich, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt und deren Rechte ausreichend geschützt sind. Im Übrigen werde durch die Übertragung der Bestände der zweitgrößte irische Lebensversicherer entstehen; die Aufsicht achte sehr genau auf die Kapitalisierung des Unternehmens.

Ein überstürzter Ausstieg aus den bestehenden Verträgen sollte daher nicht zuletzt wegen den steuerlichen Regelungen des einzelnen Vertrages gut überlegt sein. Eine vollumfängliche Garantie, dass die Übertragung keinerlei Nachteile für die Kunden in der Zukunft bringt, kann aber auch nicht gegeben werden.

Rainer Sahl

Kundenbetreuer

Tel.: 0761 4582-111

E-Mail: rainer.sahl@suedvers.de

13. Dezember 2018
Rainer Sahl

Kundenbetreuer
SÜDVERS Vorsorge GmbH

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