Welche Einwände die Versicherer bei Schadenfällen erheben (können)
In den letzten Jahren haben viele Sachversicherer als Entschädigung für eingetretene Schäden mehr leisten müssen, als sie an Prämien insgesamt eingenommen haben. Dadurch schauen sich die Versicherer die Risiken deutlich genauer an, bevor diese übernommen werden. Aber auch bei der Schadenregulierung agieren die Versicherer vielfach kritischer, was die Regulierung häufig erschwert und die Entschädigungszahlung verzögern kann.
Große Schäden treten bei Betrieben insbesondere dann auf, wenn es Abweichungen vom normalen Ablauf gibt, also z.B. bei Umbauten, Reparaturen oder bei der Nutzung von neuen Anlagen oder Materialien. Und auch der Faktor „Mensch“ spielt bei den Großschäden eine nicht unwesentliche Rolle.
Die Frage „Warum kam es zu diesem Schaden?“ beschäftigt dabei die Geschädigten und die Versicherer gleichermaßen – allerdings nicht immer mit dem gleichen Hintergrund. Die betroffenen Unternehmen möchten wissen, wieso der Schaden eintreten konnte, weil sie aus dieser Erkenntnis heraus Maßnahmen ergreifen können, die gleichartige Schäden vermeiden helfen oder deutlich weniger wahrscheinlich werden lassen. An einer künftig reduzierten Gefahr hat natürlich auch der Versicherer ein Interesse. Den Versicherer interessiert aber auch, ob der Schaden ggf. überhaupt oder in seinem Umfang vermeidbar gewesen wäre.
Ladestation für E-Gabelstapler
Und hier setzt dann häufig der Fragenkatalog des Versicherers an:
- Hätte der Schaden bei Beachtung aller Gesetze, Verordnungen oder Vereinbarungen vermieden werden können?
- Wäre der Schaden kleiner gewesen, wenn „das Unternehmen“ sich korrekt verhalten hätte und alle vorgeschriebenen und vereinbarten Maßnahmen wirksam waren?
Besteht zwischen Schadenursache bzw. Schadenhöhe und Nichteinhaltung von Vereinbarungen – das können z.B. auch Auflagen der Genehmigungsbehörden sein – ein Zusammenhang, werden die Versicherer noch kritischer. Werden dann Fragen gestellt wie z.B. „wer war verantwortlich?“ oder „wie ist sichergestellt/organisiert, dass …?“ kann es zusätzlich unangenehm werden mit der Folge, dass der Versicherer den Schaden wegen Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften nicht in vollem Umfang ersetzen möchte.
Viele dieser möglichen Probleme lassen sich bereits durch eine entsprechende Sicherheitsorganisation im Betrieb vermeiden oder deutlich reduzieren. Hinweise und Fristen von Behörden sollten ernst genommen werden. Bei Abweichungen ist es ratsam, die Behörde zu informieren und eine befristete Akzeptanz zu erreichen. Darüber hinaus erhalten Sie von SÜDVERS zu einigen Themen (z.B. Revision der elektrischen Anlagen) Hinweise zur Erledigung von im Versicherungsvertrag vereinbarten Maßnahmen. Auch bei Besichtigungen ergeben sich häufig Hinweise und Empfehlungen, die – zumindest im organisatorischen Bereich – ohne großen Aufwand umgesetzt werden könne. Die Beachtung und Umsetzung führen einerseits zu einer größeren Sicherheit im Betrieb und bieten die Grundlage, bei einem Schadenfall viele Fragen zügig und zur Zufriedenheit der Versicherer beantworten zu können. Selbstverständlich begleitet SÜDVERS Sie bei möglichen Schadenfällen und wird Sie auch in schwierigen Verhandlungen bestmöglich unterstützen.
Zu diesem Thema werden wir im nächsten Jahr in unserer Zentrale in Au und in unserer Niederlassung Köln eine Kundenveranstaltung durchführen, bei der wir mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis viele Hinweise zur Vermeidung von Problemen im Schadenfall geben. Auf die genauen Termine der Veranstaltungen werden wir rechtzeitig hinweisen.
Thomas Hergarten
Fachbereichsleiter Sachversicherung
Tel.: 02203 3701-70
E-Mail: thomas.hergarten@suedvers.de