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SÜDVERSAktuellNewsletter-Artikel„Agieren statt Reagieren“

„Agieren statt Reagieren“

Ab 01.01.2018 ersetzt IFRS 9 den IAS 39 und beinhaltet auch eine neue Bewertungs- und Abschreibungsregel für Forderungen und Finanzanlagen

Zum 01.01.2018 wird der neue internationale Rechnungslegungsstandard IFRS 9, der den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten neu regelt, den bisher geltenden IAS 38 ablösen.
Gemäß IAS 39 gehören zu den Finanzinstrumenten auch die „finanziellen Vermögenswerte“ wie Forderungen aus Lieferung und Leistung und Finanzanlagen.

IFRS 9 beinhaltet ein neues „Expected-Credit-Loss“ Modell wonach alle Finanzinstrumente in 3 Stufen einzuordnen sind: „performing“, „under-performing“ und „non-performing“. Der sog. „Expected-Credit-Loss“ ist für den Zeitraum von 12 Monaten zu berechnen und entsprechend abzuschreiben.
Für die Berechnung des „Expected-Credit-Lossses“ gibt es aktuell nur grobe Richtlinien und noch keine fixen Kriterien.

Betroffene Unternehmen sollten sich daher bereits jetzt darauf einstellen und gemeinsam mit ihrem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nach geeigneten Unterstützungstools Ausschau halten, wie dieser neue Standard IFRS 9 zukünftig regelkonform und effektiv umgesetzt werden kann.

In Bezug auf Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmen weltweit, bieten die Kreditversicherer in Form von jederzeit online verfügbaren Ratings/Gradings bereits seit einigen Jahren aussagekräftige und bewährte 10-stufige Risikobewertungsmodelle an, die basierend auf komplexen Informations- und mathematisch-statistischen Analyseverfahren(FuzzyLogic) die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmen weltweit für einen Prognosezeitraum von 12 Monaten widerspiegeln. Jede Stufe steht hierbei für eine X-%ige Ausfallwahrscheinlichkeit im kommenden Jahr. Hierfür verarbeiten die Kreditversicherer fortlaufend umfangreiche Informationen aus verschiedenen Datenquellen wie Wirtschaftsauskunfteien, Banken, Inkassogesellschaften, öffentliche Register, statistische Ämter, Branchen- & Länderdienste, eigener Außendienst und Zahlungsüberfälligkeitsmeldungen der eigenen Versicherungsnehmer weltweit. Diese Informationen werden kontinuierlich aktualisiert und analysiert um die Ratings/Gradings stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dies ist die Kernkompetenz der Kreditversicherer, weil für die Vergabe und das Monitoring von Kreditversicherungslimiten im Rahmen der Kreditversicherungsverträge diese Daten und Informationen ebenfalls benötigt und verwendet werden.

Alle Rating/Gradingsysteme der Kreditversicherer können selbstverständlich via Schnittstelle schnell und sicher in die eigene IT implementiert werden.

Warum also vor dem Hintergrund von IFRS 9 „das Rad neu erfinden“, wenn die Kreditversicherer mit den o.g. Rating/Gradingsystemen eine ideale Basis für die Umsetzung bieten. Gerne zeigen und erläutern wir Ihnen die verschiedenen Rating/Gradingsysteme der Kreditversicherer, damit Sie und Ihr Unternehmen gut auf IFRS 9 vorbereitet sind.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie mit uns !

Christoph Buchmann, LL.B., CITF®
Prokurist, Mitglied der Geschäftsleitung
SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH
Tel: 0761-4582-285
E-Mail: christoph.buchmann@suedvers.de

30. März 2017
Christoph Buchmann

Leiter Großkunden International
SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH

Kontakt

Phone: +49 761 4582 - 0
E-mail: info@suedvers.de

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